Die Faszination

teutonia_bonn_paukant_b250die von der Mensur ausgeht, ist lebendig wie einst. Sie gehört zum Mythos Verbindung untrennbar dazu, edel und roh zugleich; niemand der sich ihrer archaischen Anziehungskraft entziehen könnte.

Das Fechten der Studenten ist im ausgehenden Mittelalter entstanden aus der Notwendigkeit, sich auf den langen Wegen zwischen Heimat und Universität vor Übergriffen zu schützen. Neben dem Adel, Würdenträgern und Mitgliedern der Fechtergesellschaften (des Bürgertums und der Handwerkerschaft) stand nur den Studenten das Recht zu, Waffen zu tragen. Zu jener Zeit konnte jeder wehrhafte Mann fechten. Fechtmeister unterrichteten Studenten wie Bürger in der Fechtkunst.

Erst mit der Verbreitung der Feuerwaffen bildeten sich im Bürgerbereich Schützenkompanien anstelle der Fechtergesellschaften; die Bürger überließen gewissermaßen die Ausübung der Fechtkunst den Adeligen, Offizieren, Professoren und Studenten, ohne daß diese aber als elitäres Vorrecht dieser seitens der Bürger angesehen wurde.
Unter italienischem Einfluß setze sich im 16. Jahrhundert das Stoßfechten durch. Wegen dessen Gefährlichkeit wurde dieses aber am Ende des 18. Jahrhundert vom heute gebräuchlichen Hiebfechten abgelöst. Als Waffe hierfür dienten Korbschläger oder Glockenschläger. Als Duellwaffen waren Säbel und Pistole gebräuchlich.

Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestand die Kunst des Fechtens darin, Angriffe des Gegners zu parieren oder ihnen auszuweichen. Der Abstand war so groß, daß der Gegner nur mit einem Ausfallschritt getroffen werden konnte; die Mensur war "beweglich". Mit dem Wiederbeginn des Hiebfechtens wurden leichte Bandagen üblich, die beim schnellen Stoßfechten eher hinderlich waren.

Etwa ab 1850 wandelte sich die Auffassung vom Fechten. Anstelle des »flüssigen Fechtens« mit Finten und Paraden legte man immer mehr Wert auf das "Stehen", d. h. Erwarten und Parieren des Hiebes ohne sonstige körperliche Reaktion. Jeder Hieb mußte sofort pariert werden, Zurückgehen war verpönt.

Zugleich wurde der Schutz des Fechters immer weiter verstärkt: Halsbinde, Paukweste, Stulp (Armschutz) und Paukbrille sollten gefährliche Verletzungen ausschließen. So blieb nur mehr der Kopf als Trefferfläche übrig. Der Fechtarm wurde hochgenommen, die Paukanten rückten zusammen, die heutige Fechtweise mit fester, enger Mensur war entstanden.
In den 1840er Jahren verzweigte sich die Entwicklung des Fechtens in das Duell einerseits und die Mensur andererseits. Die (verbotenen) Duelle wurden zwar für unverzichtbar gehalten, sie folgten aber allgemein akzeptierten Regeln.

Die Mensur dagegen entwickelte sich zum ritterlichen Kampfspiel. Die Schlägerpartie dient seitdem nicht mehr dem Ausgleich von Streitigkeiten. Die Partien werden von den Fechtwarten ausgehandelt ("bestimmt"), die dafür sorgen, daß möglichst gleichwertige Fechter (nach Statur, technischem Können und Erfahrung) einander gegenüberstehen. Bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts fanden Duelle nur noch nach Entscheidung durch ein Ehrengericht statt. Nach dem 2. Weltkrieg haben alle waffenstudentischen Verbände das Duell zur Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten aufgegeben. Ehrenstreitigkeiten werden seither durch Ehrengerichtsverfahren bereinigt.

Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs hatten das Duell generell verboten. Das Reichsgericht setze 1883 die Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich für straffrei erklärt. Dies wurde zwar vom Alliierten Kontrollrat wieder aufgehoben, jedoch stellte der Bundesgerichtshof 1953 fest, daß die Bestimmungsmensur nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlichen Waffen erfülle; auch einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH. In den Neufassungen der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen.
Eine ähnliche Entwicklung nahm die Beurteilung des Fechtens aus kirchlicher Sicht. Das Duell war schon immer unmoralisch und mit Exkommunikation bedroht. Nachdem das Duell aufgegeben wurde, entfiel auch das Argument, daß die Mensur die Vorbereitung für das Duell wäre. Nach der neuesten Fassung des Codex juris canonici (1983) steht die Mensur auch offiziell nicht mehr unter kirchlicher Strafandrohung.

 
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12.07.2010
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